Beschlagnahmungen gefährden Aufnahmebereitschaft
Hamburg und Berlin wollen Flüchtlinge in Gewerbeimmobilien unterbringen – auch gegen den Willen der Eigentümer. Die rot-grüne Bürgerschaft in Hamburg will zahlreiche, über den Winter leer stehende Gewerbeimmobilien beschlagnahmen und als Asylbewerberunterkünfte nutzen.
Dieses Vorgehen schadet den Flüchtlingen mehr als es ihnen nutzt. Die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung, die sich bisher durch ein beeindruckendes freiwilliges Engagement ausgezeichnet hat, kann bei solchen Zwangsmaßnahmen schnell umschlagen. Insbesondere bei der in Berlin Kreuzberg zur Diskussion stehenden Beschlagnahme leerstehenden Wohnungen, die zuvor von den Berliner Grünen als Luxuswohnungen kritisiert wurden, habe ich die Sorge, dass die Not der Flüchtlinge genutzt wird, um gegen die Gentrifizierung vorzugehen. In dieser Woche wurde ein großes Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das auch Wohnungsbaumaßnahmen und Änderungen des Baugesetzbuches vorsieht, um schnell neuen Wohnraum zu schaffen. Durch diese neuen Möglichkeiten sehe ich die Notwendigkeit für die Länder nicht mit Notstandsmaßnahmen in das Eigentum der Bürger einzugreifen. Die Gesetze der Länder sehen sicherheitsrechtliche Notstandseingriffe, wie die Beschlagnahme leerstehende Wohnungen nur vor, um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren, die nicht auf andere Weise abgewendet werden kann. Der Eigentümer ist in vollem Umfang, also in der Regel durch Zahlung der verkehrsüblichen Miete zu entschädigen.
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