Bundestag in Zeiten von Corona handlungsfähig
Der Bundestag bleibt handlungsfähig und beschließt dringend notwendige Gesetze, um unser Land und unsere Wirtschaft bestmöglich durch die Corona-Krise zu führen. Wir spannen einen Schutzschirm für unsere Unternehmen, Arbeitnehmer, Krankenhäuser und Selbstständigen.
Wir unterstützen Krankenhäuser, damit keines Insolvenz anmelden muss, weil es geplante Eingriffe verschieben muss.
Steuerstundungen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 1. März 2020 bewirken, dass betroffene Unternehmen
Zeit bekommen, um notwendige Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen.
Wir verabschieden einen Nachtragshaushalt und beschließen die Notsituation im Sinne der Schuldenbremse.
Wir verbessern die Bund-Länder-Koordinierung beim Infektionsschutz.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Korruption im Gesundheitswesen wird bekämpft
Niedergelassenen Ärzte, die sich bestechen...
„Kontrovers“ im Deutschlandfunk
Die steigende Zahl von Flüchtlingen vom Balkan...
Aufgesetzte Empörung hilft niemandem
Die Zugangszahlen der vergangenen Monate belegen...
Wahrung des Kulturguts der deutschen Vertriebenen
Die Pflege des Kulturgutes der...
Der verantwortungsvolle Mittelweg im Umgang mit Sterbebegleitung
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 2....
Ausgewogene Asylpolitik für mehr Akzeptanz
Der gestern vorgestellte...
IT-Sicherheit geht uns alle an
Der Angriff auf die IT-Infrastrukturen des...
Speicherfristen für Verkehrsdaten
Aktuell erreichen mich viele Schreiben zur sog....
Gesetzentwurf zur Beihilfe zum Suizid vorgelegt
Heute haben wir, eine Gruppe von Abgeordneten...








