Datenschutz endet nicht an der Grenze

6. Oktober 2015 | Innen und Recht

Der EuGH hat heute die sogenannte Safe Harbor Vereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten für ungültig erklärt. Anlass war eine Klage des Internetaktivisten Max Schrems gegen Facebook, das persönliche Daten der Nutzer auf Servern in die USA weiterleitet.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine wichtige Grundsatzentscheidung, die den Datenschutz aller europäischen Bürgerinnen und Bürger stärkt. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Der Europäische Gerichtshof zeigt deutlich auf, dass auch der digitale Fortschritt verlässliche Rechtsgrundlagen benötigt, die nachvollziehbar und vor allem auch überprüfbar sein müssen. Persönliche Daten von Europäern dürfen nicht mehr in den USA gespeichert werden, solange ein angemessenes Schutzniveau nicht gewährleistet ist.

Neben Facebook sind tausende weitere Unternehmen betroffen, die europäische Kundendaten in den USA speichern. Es obliegt nun der EU-Kommission und den USA, sich zügig auf ein neues Datenschutzabkommen zu verständigen, um einen schweren wirtschaftlichen Schaden zu verhindern. Ein solches Abkommen muss einen angemessenen digitalen Fortschritt ermöglichen, aber auch den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz bei der Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten sicherstellen.

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