Deutschlandfunk Interview: „Ich will gar nicht von einer Verschärfung reden“

12. Januar 2016 | Innen und Recht

Michael Frieser im Gespräch mit Martin Zagatta

 

Martin Zagatta: In Berlin ist die Große Koalition jetzt im Moment damit beschäftigt, Konsequenzen aus den Gewalttätigkeiten der Silvesternacht zu ziehen. Auf Drängen vor allem der Union wird jetzt über Verschärfungen des Strafrechts und auch des Asylrechts debattiert. Forderungen, bei denen der Koalitionspartner SPD nicht so ganz mitziehen will.

Mitgehört hat Michael Frieser, der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Guten Tag, Herr Frieser.

Michael Frieser: Einen wunderschönen guten Tag, hallo.

Zagatta: Herr Frieser, Sie sind ja, wenn ich recht informiert bin, nicht nur innenpolitischer, sondern auch rechtspolitischer Sprecher der Landesgruppe. Kommen Ihnen da keine Bedenken bei dem, was jetzt so in der Union rumort, was da vorgeschlagen wird? Das sind ja auch Vorschläge, die juristisch und praktisch offenbar laut Experten gar nicht umzusetzen sind.

Frieser: Nun ja, ich muss mich wirklich über die Fülle schon wundern, mit welchen gut gemeinten Ratschlägen jetzt aus allen Ecken der Republik man angerannt kommt. Mir wäre sehr viel wohler bei dieser gesamten Verwirrtheit, dass wir tatsächlich das, was wir haben, auch schon mal umsetzen können.

Zagatta: Aber Ihre Partei kommt doch, die Union kommt doch genau mit einer solchen Fülle jetzt von Vorschlägen.

Frieser: Na ja, es sind Vorschläge, die jetzt nun wirklich mit Köln überhaupt nichts zu tun haben. Wir fordern ja nun wirklich schon seit zwei Jahren beispielsweise beim Thema Straffälligkeit von Asylbewerbern, dass es einen Einfluss haben muss, ob jemand in diesem Land straffällig wird, auf sein Asylverfahren, und dass bei der bisherigen Regelung von drei Jahren – wer wird in diesem Land schon zu drei Jahren verurteilt -, dass erst dann tatsächlich ein Einfluss auf das Asylverfahren besteht, das kann man so nicht stehen lassen. Hier muss es tatsächlich zu einer anderen Regelung kommen.

Ich will gar nicht von einer Verschärfung reden, sondern ich will mal darüber reden, dass klar ist, wer das Gastrecht hier missbraucht, auch in irgendeiner Art und Weise eine Reaktion dieses States fühlen muss.

Aber ich wollte noch einmal einen anderen Punkt nehmen. Ich glaube auch, dass man wieder jetzt mit einer ganzen Reihe von Vorschlägen versucht, etwas von dem eigentlichen Problem abzulenken. Wir reden über NRW, wir reden darüber, dass in diesem Land fast 12.000 Menschen ohne Duldung leben, die nicht abgeschoben werden, obwohl sie ausreisepflichtig sind.

Wenn wir bei den Ländern mal darauf achten würden, dass es tatsächlich dort, wo es überhaupt geht und wo übrigens auch das Ziel klar ist – es geht doch nicht darum, dass wir Menschen dem Henker ausliefern, sondern es geht darum, dass wir Menschen dorthin zurückschicken, wo sie auch tatsächlich im Augenblick keine Verfolgung zu dulden haben.

Also das umsetzen, was wir bereits haben, konsequent. Dann können wir mit ein wenig Korrektur, zum Beispiel bei der Frage Straffälligkeit von Asylbewerbern, sehr wohl auch auf solche Herausforderungen reagieren.

„Das ist eine extrem schwierige Ausgangslage“

Zagatta: Es gibt ja auch Experten, die sagen, in Bayern wird ja so konsequent auch nicht abgeschoben, da sei die Quote auch nicht so hoch. Aber ich glaube, darauf wollen wir jetzt gar nicht detailliert eingehen, sondern meine Frage ist: Sind das nicht Scheindiskussionen, wenn wir jetzt in dieser ganzen Debatte, die da geführt wird, in Köln jetzt mehr als 500 Strafanzeigen haben, aber, soweit wir das überblicken können, keinen einzigen konkreten Täter?

Frieser: Ja, ich gebe Ihnen recht. Das ist natürlich eine extrem schwierige Ausgangslage. Die hat jetzt übrigens gar nichts mit der Tatsache zu tun, dass es dort um Menschen mit Migrationshintergrund oder Asylbewerber oder was auch immer geht, sondern es geht ganz generell um die Frage, was gebe ich meiner Polizei eigentlich für Instrumente in die Hand, und da wird es natürlich schwierig, weil unser Rechtsstaat sich da ohnehin sehr, sehr schwer tut, denn keiner von denen, bei denen überhaupt nur ein Verdacht besteht, wird es im Augenblick wahrscheinlich zu einem Staatsanwalt oder zu einem Richter schaffen.

Das ist natürlich etwas, wo ich sagen muss, auch das fällt in die Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes, dass solche Fragen erst mal mit den Sicherheitsbehörden, mit der Polizei zu klären sind und dass solche Fragen natürlich schon auch was damit zu tun haben, wie fühlt sich eine Polizei im Rückhalt ihrer politischen Spitze. Wenn die Polizei eigentlich immer das Gefühl hat, sie macht ohnehin immer was verkehrt, dann wird sie dort sehr viel vorsichtiger sein, als wenn sie weiß, die politische Führung steht da hinter den Einsatzkräften. Deshalb glaube ich schon, da kann man was tun an dieser Ecke.

Zagatta: Auf der anderen Seite geht es natürlich auch in Köln um die Bundespolizei. Aber meine Frage, Herr Frieser: Aus der CDU kommt ja jetzt genau dieser Vorschlag, dass man jetzt in der Praxis etwas verändern will, indem man sagt, asylberechtigte Flüchtlinge, Asylbewerber unter Umständen dann schon abzuschieben, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe auch für solche Vergehen auf Bewährung verurteilt werden. Jetzt sagen Rechtsexperten, das ist doch mit der Genfer Flüchtlingskonvention und auch mit europäischen Regelungen überhaupt nicht zu machen. Was soll die Debatte?

Frieser: Ich finde die Experten immer ganz interessant. Sie wissen, dass die CSU noch ein Stückchen weiter geht. Wir sagen sogar, schon bei 90 Tagessätzen muss das machbar und muss das möglich sein. Die Genfer Flüchtlingskonvention in ihrem Paragrafen – Sie beziehen sich hier auf den 33 Absatz zwei der Genfer Flüchtlingskonvention, wo man quasi sagt, das Recht zur Aufnahme von Asyl, das wird erst verwirkt, wenn eine schwerwiegende Gefährdung im Grunde für das Landeswohl besteht.

Darum geht es aber meines Erachtens gar nicht, sondern es geht schon auch darum, dass man mal deutlich eine Markierung zieht, die übrigens weder von der Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof oder wo auch immer in irgendeiner Art und Weise gezogen hat. Das sind also alles Hypothesen, die jetzt darauf beruhen zu sagen, nein, das ginge alles nicht. Das stelle ich in Abrede.

Zagatta: Sie sagen, das wäre möglich?

Frieser: Das wäre möglich.

„Wir können nicht mit einer Woche Genderkurs ein jeweiliges gewachsenes Frauen- und Menschenbild justieren“

Zagatta: Und heute passiert dann nichts. Polizisten sagen ja, wir werden ausgelacht, wenn wir die Leute festnehmen. Die treffen wir nächste Woche dann schon wieder am Kölner Hauptbahnhof oder sonst wo. Das ist heute unser Problem, oder hat die Große Koalition vor drei Jahren das Problem schon erkannt, wie Sie sagen, aber nichts unternommen?

Frieser: Ja, Sie haben recht. Es ist natürlich heutzutage tatsächlich so, wenn ein Polizist jemanden in Gewahrsam nimmt, bei dem er mutmaßen muss, dass dort eine Straftat vorliegt, dann ist eher der Normalfall, dass der innerhalb von 24 Stunden wieder auf der Straße steht. Das ist ein Problem unseres Rechtsstaates, wo wir sagen müssen, es geht natürlich – der Brutalität dieser Erkenntnis müssen wir uns stellen – um Menschen, die oftmals in Ländern aufgewachsen sind und sozialisiert wurden, wo die Brutalität, wo Gewalt ein Bestandteil ist, wo die Tatsache der Unterordnung und das sich mit Gewalt bestimmte Dinge und Positionen nehmen zur Tagesordnung gehört.

Wenn ein Polizist versucht, hier deeskalierend tätig zu werden, dann ist er meines Erachtens an der falschen Adresse. Wir können nicht mit einer Woche Genderkurs ein jeweiliges gewachsenes Frauen- und Menschenbild justieren. Deshalb heißt es an dieser Stelle, da muss man deutlicher eine Sprache sprechen. Solche Anballungen, solche Zusammenballungen wie an Silvester kann es nicht mehr geben. Was wir dazu tun müssen, das überlassen wir den Sicherheitsbehörden. Nur die müssen das Gefühl haben, sie werden von uns, nämlich von der Politik auch ernst genommen, denn dann werden sie auch von den Straftätern ernst genommen.

Zagatta: Und dazu würden bestehende Gesetze auch ausreichen?

Frieser: Dazu würden erst mal bestehende Gesetze ausreichen. Erst dann, wenn klar ist, es handelt sich tatsächlich um Asylbewerber, dann muss ein Polizist auch das Gefühl haben, es hat einen Zweck, dass ich den festnehme, es hat einen Zweck, dass ich den überführe, weil nämlich dann dem auch klar sein muss, dass er mit seinem Status hier spielt, dass klar ist, dass er das Land verlassen muss. Was glauben Sie, was das für eine präventive Wirkung hat, wenn wir endlich durchführen, vor allen Dingen in Nordrhein-Westfalen – da bitte ich Frau Kraft ganz herzlich, mal ihren Einfluss geltend zu machen -, wenn den Leuten klar ist, dass sie das Land verlassen müssen.

Zagatta: Aber das ist doch letztendlich eine Frage der Justiz?

Frieser: Nein, nein! Das ist schon auch eine Frage des politischen Willens, nicht nur der Justiz.

Zagatta: … , die man dann in die Lage versetzen müsste?

Frieser: Die man auch tatsächlich abschieben kann. Genau darum geht es.

Zagatta: Michael Frieser, der innenpolitische und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe. Herr Frieser, ich bedanke mich für das Gespräch.

Frieser: Danke Ihnen auch. Schönen Tag noch. Adieu!

 

Quelle: www.deutschlandfunk.de

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