Diskussion zu Asyl und Einwanderung

11. Mai 2015 | Wahlkreis

Zu Beginn meiner Woche im Wahlkreis wurde ich als Teilnehmer zu einer Diskussion bei der Evangelischen Stadtakademie eingeladen. Weitere Podiumsteilnehmer waren Ursula Gräfin Praschma, Abteilungspräsidentin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesregierung und der EU.

Vor rund 80 Gästen haben wir uns zunächst über die steigende Zahlen von Flüchtlingen und die Folgen für Deutschland und Europa unterhalten. Erst vor wenigen Tagen wurde die Prognose für das Jahr 2015 vom BAMF auf 400.000 Erstanträge und 50.000 Folgeanträge nach oben korrigiert. Gründe hierfür liegen in der zugenommenen Zahl von Asylsuchenden aus Albanien und einer immer stärker werdenden Migration über das Mittelmeer. Die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland sorgt dabei für viele Menschen auch für hohe Anreize, große Risiken auf sich zu nehmen und den Weg über das Mittelmeer zu wagen. Naturgemäß gibt es viele kontroverse Ansichten, wie wir auf diese Entwicklung reagieren sollten.

Ich habe darauf hingewiesen, dass von ca. 24.500 Erstanträgen im Monat April rund 11.900, also fast die Hälfte, aus sechs Balkanländern stammen – allen voran Albanien und Kosovo. Fakt ist: Inzwischen bieten kosovarische Busunternehmen in Albanien Reisen nach Deutschland an und befördern damit die Armutsmigration. Dies sind Länder, in denen keine systematische politischer Verfolgung herrscht. Ich werfe niemandem vor, für sich und seine Familie eine bessere Zukunft zu suchen, aber es muss gelten: Asylanträge von solchen Personen dürfen bei uns keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Anerkennungsquoten für diese Gruppe tendieren daher auch gegen Null.

Der Bund reagiert indes auf die steigenden Flüchtlingszahlen. Auf dem Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern kündigte Innenminister de Maizière vor wenigen Tagen 2000 zusätzliche Stellen an, die im BAMF geschaffen werden. Dadurch können Asylanträge schneller bearbeitet werden. Die Bundesregierung hat für 2014/2015 bereits eine Milliarde Euro zusätzlich für die Flüchtlingsversorgung zugesagt. Viele rufen nun nach weiteren finanziellen Leistungen vom Bund für die Flüchtlingsunterbringung. Dies lenkt aus meiner Sicht von den Versäumnissen vieler Bundesländer ab, insbesondere in der Frage der Rückführungen. Durch ausbleibende Rückführungen steigt der Kostendruck auf Kommunen. Wir müssen erst einmal dringend dafür sorgen, dass die Quoten in diesem Bereich steigen.

Ein weiteres großes Thema war die Frage, ob die Flüchtlingssituation uns nicht auch zwingt, darüber nachzudenken, ob mehr Möglichkeiten legaler Migration eröffnet werden sollten. Im Zentrum der politischen Debatte steht die Forderung nach einem neuen Einwanderungsgesetz. Ich konnte erläutern, warum wir dies nicht brauchen: Es löst keine Probleme und sorgt – entgegen der häufigen Behauptungen seiner Befürworter – auch nicht für mehr Übersichtlichkeit im Zuwanderungsrecht.

Die grundlegende Wende im deutschen Zuwanderungsrecht haben wir bereits durchgeführt. Sie fand im Jahr 2005 statt, als das Zuwanderungsgesetz in Kraft trat, das nun sein zehnjähriges Jubiläum feiert. Damit wurde das Grundprinzip der Einwanderungspolitik, nach dem Deutschland Zuwanderung braucht und von ihr profitiert, in Gesetzesform gegossen.

Dies war ein echter Quantensprung für die deutsche Einwanderungspolitik! Kern des Zuwanderungsgesetzes war das neue Aufenthaltsgesetzes, das zwar Regeln des alten Ausländergesetzes übernahm, aber viele Neuregelungen enthielt. Zusammen mit weiteren Änderungen im Asylverfahrensgesetz, im Staatsangehörigkeitsgesetz, im Bundesvertriebenengesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz haben wir damals ein Paket geschnürt, was der enorm breiten Spanne an Einzelfällen und Einzelschicksalen gerecht wird und trotzdem eine Schlüsselaufgabe der Zukunft, nämlich die Steuerung von mehr Zuwanderung, löst. Allein der Umstand, dass dieses Paket nun mit einem neuen Etikett („Einwanderungsgesetz“) versehen werden soll, hilft unserem Land nicht weiter. Es birgt eher die Gefahr, dass viele bestehende vernünftige Regelungen dabei unter den Tisch fallen. Die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz ist daher höchstens medial gut zu verkaufen, in der Praxis aber nicht sachgerecht.

Mit Blick auch Fachkräftezuwanderung sind wir nicht nur durch die EU-Freizügigkeit bereits sehr gut aufgestellt. Durch die sog. Blue Card hat die EU auch einen neuen Aufenthaltstitel für Ausländer mit hohen Qualifikationsniveau eingeführt, der 2012 vom Bundestag in deutsches Recht überführt wurde. Auch das Anerkennungsgesetz, nach dem innerhalb von drei Monaten eine Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Beruf erfolgen muss, leistet einen wichtigen Beitrag für den Zuzug ausländischer Fachkräfte nach Deutschland.

Das Asylrecht und das Zuwanderungsrecht müssen zwei getrennte Bereiche bleiben. Politische Verfolgte genießen Asyl, was aus guten historischen Gründen ein individuelles Grundrecht nach unserem Grundgesetz ist. Das Asylrecht ist ausdrücklich nicht für Wirtschaftsflüchtlinge gedacht. Es gibt ausreichend legale Wege, um nach Deutschland zu gelangen und hier sein Glück zu suchen. Diese wurden in den letzten Jahren enorm erweitert. Dort wo noch Verbesserungen möglich sind, nehmen wir uns als CSU-Landesgruppe den Herausforderungen selbstverständlich an.

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