Das dramatische Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg in der zurückliegenden Woche hat die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Menschen zerstört. Fünf Menschen haben ihr Leben verloren. Obwohl der Regen seit Dienstag nachgelassen hat, ist die Lage insbesondere in der Donauregion weiterhin angespannt.

Die furchtbaren Unwetter in unserem Land haben zugleich das Beste seiner Bürger zu Tage gebracht: Insgesamt etwa 75.0000 Helfer der Feuerwehren, des THW, der Hilfsorganisationen, sonstiger Blaulichtorganisationen sowie einfache Nachbarn und Angehörige stehen haupt-, vor allem aber auch ehrenamtlich füreinander ein. Wenn es darauf ankommt, sind die Menschen in unserem Land solidarisch. Dieses Land ist weitaus widerstandsfähiger, als gemeinhin angenommen wird!

Zur Linderung der akuten Notlage in den betroffenen Gebieten und zur Beseitigung der entstandenen Schäden hat die bayerische Staatsregierung in einem ersten Schritt einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereitgestellt.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden wetterbedingten Schadenereignisse müssen wir uns generell aber auch Gedanken zu Anpassungen bei privaten Versicherungen von Eigentümern machen. Die bei Elementarschadenereignissen auftretenden Schäden sind für die Eigentümer von existenzieller Bedeutung, sie können schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Die einfache Wohngebäudeversicherung deckt Schäden bei Überschwemmung und Starkregen in der Regel nicht ab. Mit einem Antrag haben wir in dieser Sitzungswoche eine gesetzliche Regelung gefordert, um den privaten Versicherungsschutz für Elementarschäden auszuweiten. Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Diese kann im Rahmen einer informierten Entscheidung auch abgewählt werden (Opt-Out). Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Auch diese Erweiterung kann abgewählt werden. So wollen wir sicherstellen, dass jeder Eigentümer die Möglichkeit zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung erhält und über die Risiken des Verzichts informiert ist. Auf diesem Wege stellen wir ebenso sicher, dass bei zukünftigen Großschadensereignissen keine staatlichen „Fluthilfen“ mehr erforderlich sind.

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