Effektiver Schutz von Prostituierten vor Fremdbestimmung

23. März 2016 | Innen und Recht

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von Prostituierten beschlossen. Das durch Zuhälterei, Menschenhandel, Gewalt und Kriminalität geprägte Gewerbe macht einen verbesserten Schutz von Prostituierten dringend notwendig. Gerade durch das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung 2002 beschlossene Prostitutionsgesetz wurden Menschenhandel und Zwangsprostitution Tür und Tor geöffnet.

Der Gesetzesentwurf setzt hier an und gewährleistet die Selbstbestimmung der Prostituierten durch die behördliche Erfassung regelmäßig zu wiederholender Anmeldungen und gesundheitlicher Beratungen. Weiterhin werden umfassende Beratungsangebote und milieuferne Ansprechpartner eingerichtet, an die sie sich in Notsituationen wenden können. Den Ländern steht es dabei offen, ein von der Bundesregelung abweichendes Anmeldesystem zu schaffen. Zuletzt wird auch gesetzlich verankert, dass Prostituierte selbst über die Ablehnung eines Kunden entscheiden können. Diesbezügliche Weisungen sind unzulässig.

Für die CSU ist es wichtig, dass das Prostituiertenschutzgesetz diesem Namen auch gerecht wird und einen effektiven Schutz vor Fremdbestimmung sichert. Mit dem Entwurf kommt ein intensiver Verhandlungsprozess zum Abschluss. Für weitere Punkte, mit denen wir noch weitergehenden Schutz erreichen wollen, nutzen wir nun das anschließende parlamentarische Verfahren. Wir sind also auf einem guten Weg, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.

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