Klares Signal gegen Kinderehe statt wohlgemeinter Theorie

17. Mai 2017 | Innen und Recht

Klares Signal gegen Kinderehe statt wohlgemeinter Theorie

Heute wurde der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderehe in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses behandelt. Die geladenen Sachverständigen kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Die Sachverständigen, die nicht nur mit der grauen Rechtstheorie, sondern tatsächlich als Beraterinnen und Rechtsanwältinnen mit der Lebenswirklichkeit der betroffenen Mädchen Kontakt haben, sind sich einig: Ehen von Kindern unter 16 Jahren müssen ohne zeitaufwendiges Verfahren nichtig sein! Wohlmeinende Stimmen, die für jeden Einzelfall Anhörungen vorsehen wollen, würden verkennen, welcher enorme Druck auf den jungen Mädchen lastet. Die traurigen Erfahrungen der Sachverständigen belegen, dass die Kinder nicht wagen, sich gegen ihren „Ehemann“ oder die Familie aufzulehnen.

Theoretische Einwände von möglicherweise betroffenen 14-jährigen Amerikanern oder noch theoretischeren Unterhaltsansprüchen oder Erbansprüchen werden den tagtäglichen Leiden von Kindern, die ihren teilweise erheblich älteren Ehemännern ausgesetzt sind, nicht angemessen. Dem Phänomen Kinderehe werden wir nicht mit gründlicher Verwaltungslogik beikommen.

Um den höchst realen Problemen der ohne oder gegen ihren Willen verheirateten Kindern zu begegnen, brauchen wir das Signal der Nichtigkeit. Das Signal, dass unsere Gesellschaft Kinder schützt, ihnen den Schulbesuch ermöglicht und unter keinen Umständen duldet, dass Kinder aus rechtsdogmatischen Gründen oder falsch verstandener Toleranz im Ehebett bleiben. Hören wir auf die Praktiker. Für die betroffenen Kinder zählt jeder Tag.

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