Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai verlängert

15. April 2020 | Allgemein, Bundestag, Innen und Recht

Heute wurde im sog. Corona-Kabinett und einer Bund-Länder-Schalte beraten, wie die Bewältigung der Corona-Krise zukünftig aussehen soll.
 
 
Bis zum 3. Mai werden die Kontaktbeschränkungen verlängert. Aber es gibt schrittweise Öffnungen z.B. für den Handel. Wichtig ist nun, dass wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen! Wir haben viel erreicht! Die Zahlen des Robert-Koch-Instituts zeigen es deutlich. Aber es ist nur ein Zwischenerfolg. Natürlich sind die Beschränkungen mühselig und schwer einzuhalten. Aber, wenn wir jetzt nachlassen, gefährden wir Menschenleben! Die Gefährdung durch das Corona-Virus lässt im Gegensatz zu unserer Motivation nicht nach. Es gibt nach wie vor keine Impfung und keine Medikamente. Eine Normalität kann es deshalb noch nicht geben. Die Bundesregierung und die Länder tun deshalb gut daran, vorsichtig und besonnen vorzugehen.
 
 
Halten wir alle weiter durch! Halten wir Abstand!
 
 
Eine generelle Maskenpflicht wurde nicht beschlossen. Aber das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ist eine sehr sinnvolle Maßnahme. Es geht nicht darum, medizinischem Personal Masken wegzunehmen, sondern mit einfachen Stoffmasken eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Je mehr Menschen mitmachen, desto effektiver ist es.
 
 
Geschäfte mit einer Größe bis zu 800 m² dürfen ab dem 20. April wieder öffnen, wenn Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Hier müssen zunächst entsprechende Konzepte erarbeitet werden. Für Bayern wird das Landeskabinett morgen prüfen, welche Öffnungen möglich sein können, ohne das Infektionsrisiko zu erhöhen.
 
 
Auch Buchhandlungen, Fahrradhändler und Autohäuser dürfen wieder öffnen.
 
 
Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten dürfen ebenfalls unter Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen.
 
 
Friseure dürfen unter bestimmten Auflagen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufnehmen.
 
 
Es werden Konzepte erarbeitet, um eine schrittweise Öffnung der Schulen vorzubereiten. In Bayern wird ab dem 11. Mai behutsam der Schulbetrieb wieder aufgenommen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass junge Grundschüler und Kindergartenkinder Hygiene- und Abstandsregeln nur schwer einhalten können. Hier hören wir auf die Empfehlungen unserer Lehrer.
 
 
Die Gastronomie muss vorerst geschlossen bleiben und darf Speisen nur zur Abholung oder Lieferung anbieten.
 
 
Auch Kirchen, Synagogen und Moscheen dürfen noch nicht öffnen.
 
 
Auf Großveranstaltungen werden wir alle bis zum 31. August verzichten müssen.
 

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:

Skip to content