Rückführungen nach Syrien prüfen
Es ist verantwortbar, Syrer wieder in ihre Heimat zurückzuführen, wenn die Sicherheitslage in Syrien es zulässt. Schon heute kehren Syrer freiwillig in ihr Heimatland zurück.
Rückführungen nach Syrien sind nicht per se, etwa aufgrund einer landesweit hohen Gefährdungslage, ausgeschlossen. Eine neue Bewertung der Lagebeurteilung wird entscheiden, ob Rückführungen möglich sein werden. Dies gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder.
Ich begrüße daher den Vorschlag der Unionsinnenminister, den Abschiebestopp für Syrer zunächst nur bis Ende Juni 2018 zu verlängern. Der bisherige Abschiebestopp nach Syrien ist bereits Ende September 2017 ausgelaufen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
30 Millionen Euro für Schutz vor Einbrechern
Wie von der Union gefordert, wird auf die rasant...
Gruppenantrag assistierter Suizid
Gemeinsam mit den Autoren unseres...
EU-Kommission schlägt Quotenregelung für Flüchtlinge vor
Die Europäische Kommission hat heute eine neue...
Zum Thema: Assistierter Suizid
Die Neuregelung des assistierten Suizids ist...
Enger Rechtsrahmen für das Fracking
Mit dem durch die Bundesregierung eingebrachten...
Lückenlose Aufklärung statt Vorverurteilung
Die Vorwürfe gegen den BND und den...
Frage & Antwort: Assistierter Suizid
Die Rechtsprechung hat sich fundamental...
Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts...
Wie ist ein Sterben in Würde möglich?
Auf Einladung meines Bundestagskollegen Armin...








