Augenmaß bei Angleichung des Urheberrechts in der Wissensgesellschaft

18. Mai 2017 | Innen und Recht

Das Urheberrecht soll an die veränderten Gegebenheiten der Wissensgesellschaft angepasst werden.

Die derzeitigen Überlegungen zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft schießen eindeutig über das Ziel hinaus. Es besteht die Gefahr, mit diesen Änderungen der Gesellschaft einen Bärendienst zu erweisen. Notwendig sind Anpassungen mit Augenmaß und nicht Maßnahmen, die geneigt sind, das Wissenschaftssystem nachhaltig zu beschädigen.

Der Gedanke, Werke gänzlich oder zu einem bestimmten Teil in breiter Form und in Bibliotheken in vollem Umfang kostenfrei vorzuhalten, mag auf den ersten Blick als eine Errungenschaft erscheinen. Doch ist die Vergütungslösung nicht befriedigend geregelt. Es ist nicht klar, ob die Weiterleitung von Vergütungen über die Verwertungsgesellschaft in dem angedachten Maße funktioniert. Deutlicher betroffen sind Zeitungen, deren einzelne Beiträge zukünftig kostenfrei verfügbar sein sollen. Das in Wissenschaftsverlagen und Presse generierte Wissen ist von unschätzbarer Bedeutung. Dies dürfen wir nicht gefährden, indem wir Autoren Verlagen und der Presse die Geschäftsgrundlage durch eine unnötige Angleichung an die Kostenlosgesellschaft entziehen.

Es ist richtig, dass Politik und Gesetzgebung sich an verändernde Rahmenbedingungen anpassen müssen. Mit der Digitalisierung erleben wir den größten Umbruch seit Gutenberg in unserer Wissensgesellschaft. Daher ist es richtig, Fragen des Urheberrechts zu diskutieren. Doch die bisherigen Ideen sind abzulehnen. Hier muss nachjustiert werden.​

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