Bessere Vernetzung der Behörden

9. Dezember 2015 | Innen und Recht

Die Schaffung eines behördenübergreifenden Flüchtlingsausweises ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine beschleunigte Bearbeitung der Asylverfahren und eine bessere Integration von Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland. Durch die auf dem Ausweis gespeicherten Daten können zukünftig nicht nur Identifizierungen und weitere Verfahrensschritte im Asylverfahren leichter vorgenommen werden, sondern auch die Anliegen der Asylbewerber besser berücksichtigt werden. Schließlich wird der Ausweis auch Informationen über berufliche Fähigkeiten und Qualifikationen beinhalten. Mit Hilfe des Ausweises können im Übrigen auch Doppelregistrierungen schneller erkannt und die bestehenden Register entsprechend schnell bereinigt werden.

Der neue Flüchtlingsausweis wird auch zu einer besseren Vernetzung der betroffenen Behörden führen, da sie nunmehr direkt Zugriff auf die für sie erforderlichen Daten haben. Dies wird zu einer weiteren Beschleunigung der Verfahren führen, da umständliche Auskunftsersuchen zwischen den Behörden entfallen.

Das Datenaustauschverbesserungsgesetz beinhaltet u.a. die Einführung eines zentralen Flüchtlingsausweises, der alle wichtigen Informationen über die Herkunft und die Person des Asylsuchenden beinhalten soll. Der Ausweis soll bestehende Medienbrüche zwischen den für den Flüchtling zuständigen Behörden überwinden und so zu einer weiteren Beschleunigung der durchzuführenden Verfahren führen.

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