
Bundestag in Zeiten von Corona handlungsfähig
Der Bundestag bleibt handlungsfähig und beschließt dringend notwendige Gesetze, um unser Land und unsere Wirtschaft bestmöglich durch die Corona-Krise zu führen. Wir spannen einen Schutzschirm für unsere Unternehmen, Arbeitnehmer, Krankenhäuser und Selbstständigen.
Wir unterstützen Krankenhäuser, damit keines Insolvenz anmelden muss, weil es geplante Eingriffe verschieben muss.
Steuerstundungen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 1. März 2020 bewirken, dass betroffene Unternehmen
Zeit bekommen, um notwendige Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen.
Wir verabschieden einen Nachtragshaushalt und beschließen die Notsituation im Sinne der Schuldenbremse.
Wir verbessern die Bund-Länder-Koordinierung beim Infektionsschutz.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Konsens nicht um jeden Preis
Gegen den Widerstand von Ungarn, Rumänien,...
Schnelle und gerechte Verteilung von Asylsuchenden
Durch den ersten Wartebereich für 5.000...
Kein Hartz IV Anspruch für arbeitssuchende EU-Bürger
Der Europäische Gerichtshof entschied bereits...
Worten müssen endlich Taten folgen – die EU ist am Zug
Sowohl Bundeskanzlerin Merkel als...
Arbeitsvisa lösen nicht die Probleme der Menschen
Die SPD hat vorgeschlagen, spezielle Arbeitsvisa...
Unabhängigkeit des Generalbundesanwaltes in Gefahr
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch...
Wirtschaftsflucht schadet nicht nur Deutschland
Die Diskussion um den Umgang mit Asylbewerbern...
Deutschland braucht Fachkräfte, kein neues Einwanderungsgesetz und erst recht keinen Kuhhandel
Die Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz...
Korruption im Gesundheitswesen wird bekämpft
Niedergelassenen Ärzte, die sich bestechen...