Integrationsvereinbarungen in der Fläche einführen

3. November 2015 | Innen und Recht

Das am vergangenen Sonntag beschlossene Positionspapier von CDU und CSU zeigt die nächsten Schritte auf, um den Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingsbewegung gerecht zu werden. Zusätzlich müssen diejenigen Zugewanderten, die befristet oder dauerhaft in Deutschland bleiben, so schnell wie möglich in die Gesellschaft integriert werden. 

Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen stellt sich nun für viele hundertausende Menschen die Frage, wie sie sich vorübergehend oder sogar dauerhaft in unserer Gesellschaft integrieren können. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, das bereits erfolgreich erprobte Instrument der Integrationsvereinbarungen verbindlich und in der Fläche einzuführen.

Integrationsvereinbarungen sind ein klarer, individueller Fahrplan für eine vorausschauende Integration. Unabhängig davon, ob jemand für einige Monate oder mit einer längerfristigen Perspektive in unser Land gekommen ist: Es muss klare Regel für die Integration geben. Dazu gehört natürlich auch die Erklärung, unsere Grundwerte und Rechtsordnung zu akzeptieren und zu achten.

Dabei sind Integrationsvereinbarungen Abmachungen auf Augenhöhe. Zugewanderte erkennen, was sie erwarten dürfen und was sie im Gegenzug leisten sollen. Das schafft Verbindlichkeit und Transparenz. Alle Beteiligten bekommen Klarheit über Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten.

Das Modelprojekt wurde 2013 erfolgreich abgeschlossen. Dazu wurden in 18 Kommunen mehr als 4000 Integrationsvereinbarungen mit Migranten abgeschlossen. In den Vereinbarungen wird individuell festgehalten, mit welchen Voraussetzungen Zuwanderer nach Deutschland kommen. Und welche Hilfe sie beispielsweise bei Spracherwerb, Ausbildung, Kinderbetreuung oder bei der Anerkennung ihres Berufsabschlusses benötigen.

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