Deutliche Strafverschärfung bei nichtgebildeter Rettungsgasse richtig

5. Juli 2017 | Innen und Recht

Erneut haben Autofahrer durch das Unterlassen der Bildung einer Rettungsgasse den Einsatz der Rettungskräfte behindert und Gaffer auf der Gegenfahrbahn fast weitere Unfälle verursacht. Dieses Verhalten ist nicht nur gefährlich, sondern menschlich traurig. Scheinbar besteht kein Unrechtsbewusstsein mehr. Daher unterstützen wir die Forderung des Verkehrsministers voll. Die deutliche Anhebung der Strafen bei Unterlassung auf 240 Euro, maximal 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einmonatigem Führerscheinentzug sind richtig. Dies gilt es zügig umzusetzen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:

Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Wir haben in den parlamentarischen Beratungen...

Syndikusanwälte

Syndikusanwälte

Die Urteile des Bundessozialgerichts aus dem...

Mietpreisbremse

Mietpreisbremse

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich...

KLONBEITRAG

funzt Weitere Beiträge zu dieser...

Skip to content