Gruppenantrag assistierter Suizid

21. Mai 2015 | Innen und Recht

Gemeinsam mit den Autoren unseres Positionspapiers aus der Unionsfraktion haben wir uns zu einer Gruppe von Abgeordneten aus allen Fraktionen zusammengeschlossen (SPD, Grüne, Die Linke), die sich für ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid ausspricht. Wir sind intensiv dabei, einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zu formulieren, der in Kürze vorgestellt werden soll.

Gestern haben wir unsere Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen eingeladen, um unsere Kernpunkte zu diesem Thema vorzustellen. Die beiden Experten Thomas Sitte, Palliativmediziner am Hamburger Kinder-Hospiz und Prof. Dr. jur. Steffen Augsberg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Universität Gießen, standen uns aus rechtlicher und medizinischer Sicht für die spannende Diskussion zur Verfügung.

Wir vertreten die Position, dass eine gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids notwendig ist, damit Suizidbeihilfe nicht eine normale Dienstleistung wird. Das Ausbreiten von Sterbehilfeorganisationen, die geschäftsmäßigen Handel mit dem Sterben betreiben, kann nur strafrechtlich verhindert werden. Menschen, die sterbenskrank oder lebensüberdrüssig sind, müssen vor Organisationen und Personen geschützt werden, die mit dem Tod Geschäfte machen.

Suizidbeihilfe soll aber für Angehörige und nahe stehende Personen straffrei bleiben. An der gegenwärtigen Rechtslage soll sich daher nichts ändern. Des Weiteren soll es keine gesetzliche Sonderregelung für Ärzte geben. Jedoch lehnen wir organisierte ärztliche Assistenz zum Suizid ab. Die geltenden Regelungen zur Straflosigkeit von Suizid wie auch der Beihilfe sollen grundsätzlich unberührt bleiben.

Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dem gemeinsam erarbeiteten Entwurf von Abgeordneten aus allen Fraktionen einen breit zustimmungsfähigen Gruppenantrag erreichen werden.

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