Unser Land steht Tag für Tag im Fadenkreuz hybrider Bedrohungen: Cyberangriffe auf Unternehmen und Behörden, Sabotage an kritischer Infrastruktur, Spionage durch angeworbene Low-Level-Agenten, gezielte Desinformation zur Einflussnahme auf die Meinungsbildung in unserer Gesellschaft, GPS-Störungen im Schiffs- und Flugverkehr, Zerstörung unserer Kommunikations- und Energieinfrastruktur, Drohnenüberflüge über unsere Flughäfen und militärischen Einrichtungen.
Unsere Sicherheitsbehörden – allen voran die Nachrichtendienste stellen sich als Instrument der Frühwarnung täglich diesen Herausforderungen. Ihr Ziel ist es, diesen Entwicklungen immer einen Schritt voraus zu sein, um jeglichen Schaden von uns abzuwenden. Mit der 1. Lesung des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts erhalten der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Antwort auf diese Bedrohungslage zeitgemäße Befugnisse, die es braucht, um dem Gegenüber auf Augenhöhe begegnen zu können und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten. So, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Konkret sind folgende neue bzw. erweiterte Befugnisse vorgesehen: BND und BfV sollen unter bestimmten Voraussetzungen auf informationstechnische Systeme von Bedrohungsakteuren zugreifen und technische Angriffsinfrastrukturen besser aufklären können. Der BND soll darüber hinaus in eng begrenzten Gefährdungslagen aktiv auf Bedrohungen einwirken dürfen – etwa um Opferdaten auf Systemen von Hackergruppen zu löschen, Server staatlicher Hackergruppen oder Desinformationsakteure abzuschalten oder unbrauchbar zu machen sowie in IT-Systeme etwa von Drohnenfabriken einzudringen, um deren Fertigung zu sabotieren. Hinzu kommen erweiterte Möglichkeiten der strategischen Datenspeicherung und -analyse, Rechtsgrundlagen für die Nutzung von KI und den biometrischen Bildabgleich sowie erleichterte Datenübermittlungen an andere Behörden.
Die Reform umfasst auch die Weiterentwicklung der deutsche Kontrolllandschaft der Nachrichtendienste; denn ein Mehr an Befugnissen muss auch ein Mehr an Kontrolle nach sich ziehen. Zukünftig soll die Kontrolle der Nachrichtendienste zentral durch den Unabhängigen Kontrollrat erfolgen, in dem erfahrene Bundesrichter über die Rechtmäßigkeit des nachrichtendienstlichen Handelns entscheiden.
Die Reform ist die größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste in der Geschichte unseres Landes. Mit dem Umbau zu echten Geheimdiensten wird sich Deutschland nicht länger darauf verlassen müssen, dass seine Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird.