In erster Lesung haben wir uns diese Woche mit Anpassungen der Kinder- und Jugendhilfe befasst. Unter anderem möchten wir die Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung so anpassen, dass die Versorgung auch in Zukunft flächendeckend sichergestellt ist.

Die Bildungsassistenz (in Schule und Kita) soll zukünftig durch Gruppenangebote, die mit dem so genannten „Pooling“ vergleichbar sind, geleistet werden. Hintergrund dieser Reform ist, dass die Bedarfe wachsen, die Problemlagen komplexer werden und die Kosten dramatisch und dynamisch gestiegen sind. Um die fehlenden Fachkräfte auszugleichen, muss das System effizienter werden. Statt der heute noch sehr verbreiteten individuellen Hilfe sollen Pool-Lösungen die Regel sein. Wichtig: Auch zukünftig wird es möglich sein, dass Kinder und Jugendliche mit einem individuellen Bedarf eine Einzelassistenz bekommen.

Familien mit Unterstützungsbedarf werden künftig vorrangig an niedrigschwellige kommunale Infrastrukturangebote wie Familienzentren, Erziehungs- und Familienberatungsstellen und Elternkurse verwiesen. Erst wenn die Angebote vor Ort nicht mehr ausreichen, soll eine individuelle Einzelfallbetreuung durch das Jugendamt erfolgen. Zudem soll die Nutzung von Kindertagesstätten durch Familien mit Unterstützungsbedarf gezielt gefördert werden.

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