Gestern hat der Bundestag abschließend über die Reform der Notfallversorgung beraten. Damit haben wir ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt und die seit vielen Jahren geforderte Optimierung der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland auf den Weg gebracht.
Eine gezieltere Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreichen wir durch eine stärkere Vernetzung aller Leistungserbringer und eine Digitalisierung der Prozesse, insbesondere die Einführung digitaler Ersteinschätzungsverfahren. Dadurch werden nicht nur die Versorgung der Menschen in Akut- oder Notfällen verbessert, sondern auch kostenintensive Fehlinanspruchnahmen der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes vermieden. Darüber hinaus werden Integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert.
Das übergeordnete Ziel der Reform: Wer medizinische Hilfe benötigt, soll künftig schneller und verlässlicher die Versorgung erhalten, die seinem Bedarf entspricht. Gleichzeitig entlasten wir Notaufnahmen und Rettungsdienste endlich effektiv. Bislang sind Notaufnahmen, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst nicht ausreichend miteinander verzahnt. Die Reform überwindet dieses Nebeneinander und schafft ein besser abgestimmtes, digital vernetztes Gesamtsystem. Nicht jeder Patient muss ins Krankenhaus. Aber jeder Patient muss die Hilfe bekommen, die er tatsächlich braucht.