
Einzelfallprüfungen auch für Syrer
Die Landesinnenminister einigten sich auf ihrer Herbsttagung in Koblenz zu einer Rückkehr zur Einzelfallprüfung bei syrischen Flüchtlingen.
Die Rückkehr zur Einzelfallprüfung bei allen, auch den syrischen Flüchtlingen, ist ein richtiger Schritt. Die beschleunigten Verfahren durften keine dauerhafte Einrichtung werden, die nur eine Flüchtlingsgruppe bevorzugt. Die Asylverfahren sind in Deutschland für alle nach klaren rechtsstaatlichen Prinzipien durchzuführen.
Der Verzicht der persönlichen Anhörung führte auch dazu, dass sich nicht schutzbedürftige Personen als Syrer ausgeben konnten.
Auch gebietet es unsere Rechtsordnung zwischen einer individuellen Verfolgung und der Flucht vor dem Bürgerkrieg zu unterscheiden. Bürgerkriegsflüchtlingen steht nur ein subsidiärer Schutz mit einem Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr zu. Dies sichert dennoch ihren Aufenthalt bei uns, bis der Krieg beendet ist.
Die Zustimmung der Landesinnenminister zeigt, dass die Kritik der SPD an Bundesminister Thomas de Maizière nicht im Interesse der Länder und damit unseres ganzen Landes war.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Unabhängigkeit des Generalbundesanwaltes in Gefahr
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch...
Wirtschaftsflucht schadet nicht nur Deutschland
Die Diskussion um den Umgang mit Asylbewerbern...
Deutschland braucht Fachkräfte, kein neues Einwanderungsgesetz und erst recht keinen Kuhhandel
Die Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz...
Korruption im Gesundheitswesen wird bekämpft
Niedergelassenen Ärzte, die sich bestechen...
„Kontrovers“ im Deutschlandfunk
Die steigende Zahl von Flüchtlingen vom Balkan...
Aufgesetzte Empörung hilft niemandem
Die Zugangszahlen der vergangenen Monate belegen...
Wahrung des Kulturguts der deutschen Vertriebenen
Die Pflege des Kulturgutes der...
Der verantwortungsvolle Mittelweg im Umgang mit Sterbebegleitung
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 2....
Ausgewogene Asylpolitik für mehr Akzeptanz
Der gestern vorgestellte...