
EUGH: Keine Flüchtlingsvisa aus EU-Botschaften
Der Europäische Gerichtshof hat mit heutigem Urteil die von EuGH-Generalanwalt Mengozzi geforderten Visa für Flüchtlinge abgelehnt. Dieses Urteil ist richtig und wichtig für das Fortbestehen der Europäischen Union. Ein grundsätzlicher Anspruch und der nachfolgende unkontrollierbare Zustrom auf die EU- Botschaften wären Wasser auf den Mühlen der Rechtspopulisten gewesen. In absoluten Ausnahmefällen besteht bereits jetzt die Möglichkeit aus humanitären Gründen ein Schengen-Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit zu erteilen. Es hätte auch der Akzeptanz von Flüchtlingen in allen europäischen Ländern geschadet, einen generellen Anspruch auf ein Visum zu bejahen. Wir müssen in Europa an einer gemeinsam erarbeiteten und gemeinsam getragenen Lösung für das Asylrecht arbeiten. Ein aufgedrängtes Vorgehen leistet dem Auseinanderdriften Europas Vorschub.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes berücksichtigen CSU-Anliegen
Mit dem Anstoß der Debatte zur sog....
Integration wird belohnt
Der von Bundesregierung beschlossene...
Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags zum Thema Sterbebegleitung
Hier sehen Sie meine Rede am 13. November 2014...
Sexualstrafrecht
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen...
Positionspapier: „Begleiten statt Beenden: Schutz der Würde am Ende des Lebens“
Positionspapier von Claudia Lücking-Michel MdB...
Syndikusanwälte
Die Urteile des Bundessozialgerichts aus dem...
Mietpreisbremse
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich...
KLONBEITRAG
funzt Weitere Beiträge zu dieser...