Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts
Der Bundestag beriet den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts sowie des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts in erster Lesung. Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum in die zuständigen Ausschüsse überwiesen und wird dort nun beraten und verhandelt. Es wird auch eine öffentliche Anhörung mit Experten stattfinden.
Der Gesetzentwurf setzt zwei Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag unmittelbar um – die Einführung eines stichtagsunabhängigen Bleiberechts für Geduldete, die integriert sind und eine Modernisierung des Ausweisungsrechts.
Damit sind Erleichterungen für Menschen verbunden, die in unserem Land eine Perspektive haben, wohingegen Personen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht haben, in Zukunft schneller das Land verlassen müssen.
Auch mit der Einführung eines stichtagsunabhängigen Bleiberechts muss aber der Fokus auf Integration und nicht nur auf der Aufenthaltsdauer liegen. Es geht nicht nur um ein Hiersein, sondern um ein gemeinsames Leben in unserem Land und eine dauerhafte Lebensperspektive.
Der Gesetzentwurf beinhaltet nun auch die Möglichkeit, das Ausweisungsrecht auch im Kampf gegen extremistische und terrorismusrelevante Bewegungen einzusetzen. So kann z.B. gegen Hassprediger in Zukunft effektiv vorgegangen werden.
Die Differenzierung zwischen gut integrierten Ausländern und schutzbedürftigen Menschen einerseits und Menschen, die keine Zukunft in unserem Land haben, ist gelungen.
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