
Kein Kopftuch bei der Arbeit!
Arbeitgeber dürfen das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen verbieten. Es muss dafür aber eine interne Regel geben, die das sichtbare Tragen jedes politischen, religiösen oder philosophischen Zeichens verbiete, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Eine solche Regel ist Voraussetzung, um Diskriminierung auszuschließen.
Mit dem Urteil gegen das Kopftuch am Arbeitsplatz setzt das EuGH ein Zeichen für unsere emanzipierte und offene Gesellschaft. Die Richter haben zurecht entscheiden, dass das Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Zudem hat der EuGH festgehalten, dass selbst eine mittelbare Diskriminierung gerechtfertigt sein kann, um politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber dem Kunden zu wahren. Dies stärkt die Ansicht der CSU, dass Kopftücher dem Neutralitätsgebots entgegenstehen und gilt unserer Auffassung nach besonders im Staatsdienst. Zuletzt hat sich die CSU-Landesgruppe auf ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon erneut für ein Kopftuchverbot in der Justiz ausgesprochen. Dieses politische und religiöse Symbol hat in der öffentlichen Ausübung staatlicher Aufgaben nichts zu suchen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
IT-Sicherheit in Deutschland stärken
Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in...
Prioritäten statt Formalitäten
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies das BAMF...
Radikale nicht belohnen!
Die Bundesregierung kürzt die Mittel für den...
Raser und Vollverschleierung haben im Straßenverkehr nichts zu suchen!
Heute tagt der Bundesrat zum letzten Mal vor der...
Nationale Grenzkontrollen bleiben notwendig
Nationale Grenzkontrollen bleiben notwendig,...
Kein Doppelpass für Gefährder
Vertrauliche Unterlagen deutscher...
EuGH verpflichtet Mitgliedstaaten zur Solidarität
Der Europäische Gerichtshof hat heute...
Linksextremisten konsequent bekämpfen
Bundesinnenminister de Maizière hat heute die...
Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von...