Kindeswohl wichtiger als Ehebund

29. Juni 2016 | Innen und Recht

Immer öfter stehen deutsche Behörden bei minderjährigen Asylbewerbern vor einem Problem: Die Jugendlichen sind nach Scharia-Recht verheiratet. Einige Behörden erkennen diese Kinderehen stillschweigend an.

In unserem Land muss man ehemündig sein, um heiraten zu können. Kinder, insbesondere unter 16 Jahren, sind noch nicht in der Lage, die Konsequenzen einer Eheschließung zu erkennen. So junge Menschen gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar. Auch wenn Kinderehen im Herkunftsland nach dort geltendem Recht zustande gekommen sind, darf es hier keine automatische Anerkennung geben. Eine Gesetzesänderung muss sicherstellen, dass das Kindeswohl immer Vorrang hat. Wir dürfen Minderjährige, die teilweise unter Zwang verheiratet wurden, nicht allein lassen.

Die Not der Menschen auf der Flucht wird vermehrt von skrupellosen Menschenhändlern ausgenutzt. Manche Familien glauben sogar ihren Töchtern einen Gefallen zu tun, wenn sie sie mit reichen Männern verheiraten. Diese Praxis dürfen wir mit unserem Recht nicht unterstützen. Wir wollen nicht stillschweigend dem Kinderhandel Vorschub leisten. Mit einer Gesetzesänderung werden wir klare Signale senden: Bei uns gibt es keine Zwangsheirat und Kinder-Ehen. Die Initiative des Bayrischen Justizministers Winfried Bausback und des Bundesjustizministeriums für eine Gesetzesverschärfung unterstütze ich daher ausdrücklich.

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