Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes setzen wir ein klares Zeichen: Wer Gewalt ausübt, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaats rechnen.

Wir schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen – die elektronische Fußfessel wird dabei in Hochrisikofällen zu einem zentralen Instrument des präventiven Opferschutzes. Sie ermöglicht es, Annäherungsverbote effektiv zu überwachen und Verstöße frühzeitig zu unterbinden. Wir stärken damit den Schutz von Betroffenen ganz konkret und verlagern die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört: zu den Tätern.

Auch im Netz werden wir den Schutz der Opfer und die Verfolgbarkeit der Täter verbessern. Sie sollen sich nicht mehr hinter der Anonymität im Netz verstecken können. Dank IP-Adressenspeicherung wird es für digitale Gewalt kein Schlupfloch mehr geben.

Die Reform verbindet klare Eingriffsbefugnisse mit rechtsstaatlichen Garantien. Ziel ist ein wirksamer, durchsetzbarer Gewaltschutz, der nicht erst reagiert, wenn es zu spät ist.

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