Deutschlands Industrie steht in einem harten internationalen Wettbewerb. Gerade auch die im internationalen Vergleich hohen Energiekosten stellen für sie eine große Belastung dar, die in den vergangenen Jahren noch zugenommen hat.
Daher ist es eine sehr gute Nachricht, dass die Europäische Kommission nach intensiven, konstruktiven Gesprächen in den letzten Monaten gestern den Industriestrompreis beihilferechtlich genehmigt hat. Damit ist der Weg frei für spürbare und möglichst unbürokratische Entlastungen für viele energieintensive Unternehmen in unserem Land.
91 (Teil-)Sektoren und potenziell bis zu 9.500 Unternehmen können vom Industriestrompreis profitieren. Die maximale Entlastung liegt bei 50 Prozent des Großhandelsstrompreises (Preisuntergrenze 5 ct/kWh). Die Möglichkeit, weitere Sektoren durch Entscheidung der Kommission einzubeziehen, ist ein wichtiger Punkt, um zusätzliche Teile der deutschen Wirtschaft zu entlasten.
Die Richtlinie soll nun zügig im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
Es ist vor allem auch ein Erfolg von Bundesministerin Katherina Reiche bei den Verhandlungen in Brüssel, die Kombination des Industriestrompreises mit der Strompreiskompensation zu ermöglichen. Unternehmen können damit für unterschiedliche Stromverbräuche das jeweils passende Instrument zur Entlastung wählen.
Der Industriestrompreis reiht sich in eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten ein, die wir als Koalition auf den Weg gebracht haben: die Abschaffung der Gasspeicherumlage, der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro sowie die Verstetigung der Stromsteuerentlastung für das produzierenden Gewerbes sowie die Forst- und Landwirtschaft.
Als Union unterstützen wir das Bundeswirtschaftsministerium ausdrücklich bei der Ausweitung der Strompreiskompensation und weiterer Maßnahmen zur Stärkung wettbewerbsfähiger Energiepreise.