Am heutigen Freitag beschließt der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung. Im Vergleich zum Regierungsentwurf haben die Fraktionen von Union und SPD im Zuge der parlamentarischen Beratungen in den zurückliegenden Wochen noch 13 Änderungen eingebracht, die der Gesundheitsausschuss diese Woche übernommen hat.
Parallel zur Gesetzesreform haben wir uns mit dem Gesundheitsministerium auf einen Kompromiss in Form einer zweistufigen Anpassung des Apothekenhonorars verständigt. Das Fixum soll zum 1. Juli auf 9 Euro steigen, zum 01. Januar 2027 dann auf 9,50 Euro. Wie geplant, wird diese Erhöhung im Rahmen einer Verordnung geregelt.
Die oben erwähnten Änderungen im Rahmen des parlamentarischen Prozesses betreffen unter anderem die Aufhebung der Verschreibungspflicht bei komplexen pharmazeutischen Dienstleistungen, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung, die probeweise, vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene PTA unter genau bestimmten Bedingungen sowie die Formulierung umfassender Bedingungen für den Betrieb von Zweigapotheken.
Öffentliche Apotheken erhalten zudem neue Aufgaben in der Gesundheitsversorgung: So werden unter anderem erweiterte Impfmöglichkeiten, die Blutentnahme bei Erwachsenen für Diagnosefragen, die Durchführung von Schnelltests, die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich Prävention sowie die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung in begrenzten Situationen vorgesehen.
Insgesamt sind wir überzeugt, dass mit diesem Gesamtpaket die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken verbessern können, um ein flächendeckendes Apothekennetz insbesondere in ländlichen Regionen zu erhalten.