Sexualstrafrecht
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas (SPD) durchgesetzt. Die Vorschläge des Ministers zur Reform des Sexualstrafrechts schossen an mancher Stelle übers Ziel hinaus, gingen uns aber an anderer Stelle nicht weit genug. Unser Ziel war die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Trockenlegung des Marktes“, sagte Hoffmann.
Mit der Neuregelung wird nun nicht mehr nur kinderpornographisches Material erfasst. Strafbar macht sich auch derjenige, der ein Nacktbild von Kindern und Jugendlichen in der Absicht herstellt, es zu verbreiten“, sagte Michael Frieser.
Es besteht allerdings noch weiterer Handlungsbedarf. Gerade in Fällen des Cyber-Groomings, also dem gezielten Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, muss sichergestellt werden, dass bereits der Versuch strafbar ist. Auch beim Strafmaß für den Besitz kinderpornografischer Schriften sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf. Uns ist es gelungen, das Ministerium von der Erforderlichkeit weiterer Fachgespräche zu überzeugen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Gesetzesänderung schützt unser nationales Kulturgut
In dieser Woche hat das Bundeskabinett den...
Transitzonen: Keine Zeit fürs Taktieren
Die Einrichtung von Transitzonen an der Grenze...
Integrationsvereinbarungen in der Fläche einführen
Das am vergangenen Sonntag beschlossene...
Kosten für Flüchtlinge stellen Länder und Kommunen auf harte Probe
Die Kosten für Flüchtlinge werden 2016...
Akzeptanz der Bürger darf nicht überstrapaziert werden
Nachrichten von...
Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur...
Asylpaket – Fehlanreize werden gesenkt
Das Asylpaket ist die richtige und notwendige...
Transitzonen sind eine sinnvolle Maßnahme
Transitzonen sind ein sinnvoller Teil eines...
Organisierter Kriminalität wirksam entgegen treten
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und...








