
Spät und zu wenig gegen Wohnungseinbrüche
Bereits im Januar 2015 forderte die CSU bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth die wirksamere Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen durch Aufnahme in den Katalog der „schweren Straftaten“ in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung. Seit dem Spätsommer fordert die Union den Einbruch als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis einzustufen. Justizminister Maas kündigt nun zwar endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf an, bleibt aber mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten deutlich hinter Unionsforderungen zurück. Er berücksichtigt nicht ausreichend, dass Einbrecherbanden nicht nur materiellen Schaden bei den Betroffenen anrichten. Viele Opfer fühlen sich nach einem Einbruch in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Wir müssen strikter gegen solche Delikte vorgehen. Zusätzlich muss bereits der einfache Wohnungseinbruchsdiebstahl in die Vorschriften zur Telefonüberwachung aufgenommen werden, um bisher nicht erkannte Strukturen aufzudecken und neue Ermittlungsansätze zu schaffen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes berücksichtigen CSU-Anliegen
Mit dem Anstoß der Debatte zur sog....
Integration wird belohnt
Der von Bundesregierung beschlossene...
Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags zum Thema Sterbebegleitung
Hier sehen Sie meine Rede am 13. November 2014...
Sexualstrafrecht
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen...
Positionspapier: „Begleiten statt Beenden: Schutz der Würde am Ende des Lebens“
Positionspapier von Claudia Lücking-Michel MdB...
Syndikusanwälte
Die Urteile des Bundessozialgerichts aus dem...
Mietpreisbremse
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich...
KLONBEITRAG
funzt Weitere Beiträge zu dieser...