
Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Deutschlandfunk Interview: „Ich will gar nicht von einer Verschärfung reden“
Michael Frieser im Gespräch mit Martin Zagatta...
Kölner Übergriffe dürfen nicht toleriert oder kleingeredet werden
Diese widerwärtigen Übergriffe und sexuellen...
Deutschland attraktives Ziel für Fachkräfte und Hochqualifizierte
In der momentanen Situation vergessen wir oft,...
Rechtssicherheit für Syndizi
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur...
Der Streit ist zu Ende
Auf dem Karlsruher CDU-Bundesparteitag definiert...
Bessere Vernetzung der Behörden
Die Schaffung eines behördenübergreifenden...
Kritik der SPD am BAMF ist vollkommen unangebracht
Die Kritik der SPD an der Arbeitsweise des...
Einzelfallprüfungen auch für Syrer
Die Landesinnenminister einigten sich auf ihrer...
Familiennachzug beschränken
Im Asylkompromiss der Koalition wurde...