
Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts...
Wie ist ein Sterben in Würde möglich?
Auf Einladung meines Bundestagskollegen Armin...
Staatsangehörigkeit ist ein Bekenntnis
Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts gehen an...
Härtere Strafen für Dschihadisten
Nach Angaben des Bundesamtes für...
Mit entschlossenen Maßnahmen gegen Einbruchsdiebstahl
Im Jahr 2014 stieg die Zahl der...
Notwendige Verbesserungen beim Mindestlohn
Es erreichen mich viele Schreiben zum...
Terrorismusfinanzierung bekämpfen
Aus aktuellem Anlass habe ich...
Ein paar klare Worte zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, kurz: TTIP
Herr Frieser, die TTIP verunsichert viele Bürger...
Für die Vorratsdatenspeicherung
Die aktuelle Stunde zur Vorratsdatenspeicherung...