
Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Podiumsdiskussion „Sterben in Würde“
Auf Einladung meiner Bundestagskollegin Dr. Anja...
Die Mietpreisbremse kommt
Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetz zur...
Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts
Der Bundestag beriet den von der Bundesregierung...
Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes berücksichtigen CSU-Anliegen
Mit dem Anstoß der Debatte zur sog....
Integration wird belohnt
Der von Bundesregierung beschlossene...
Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags zum Thema Sterbebegleitung
Hier sehen Sie meine Rede am 13. November 2014...
Sexualstrafrecht
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen...
Positionspapier: „Begleiten statt Beenden: Schutz der Würde am Ende des Lebens“
Positionspapier von Claudia Lücking-Michel MdB...
Syndikusanwälte
Die Urteile des Bundessozialgerichts aus dem...