Ausreisepflicht durchsetzen – Forderungen aus Seeon umgesetzt

19. Mai 2017 | Innen und Recht

Das gestern beschlossene Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht trägt klar die Handschrift der CSU. Die CSU hat damit die schon lange erhobenen Forderungen weitgehend durchgesetzt: Wir erleichtern die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und die Überwachung von Gefährdern.

Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat und falsche Angaben über seine Identität macht oder seine Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verweigert, muss nun mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird auf zehn Tage verlängert. Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige „Gefährder“, denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, wird erleichtert. Diese  können künftig auch per elektronischer Fußfessel überwacht werden. Daneben bekommt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um deren Identität zu klären. Der Behörde wird auch erlaubt, Daten aus medizinischen Attesten bei besonderen Gefahrensituationen weiterzugeben. Jetzt liegt es an den Ländern, dieses Gesetz auch konsequent anzuwenden, was ich mir insbesondere von SPD-geführten Bundesländern wünsche.

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