Australische Flüchtlingsstrategie gescheitert

26. April 2016 | Innen und Recht

Das oberste Gericht Papua-Neuguineas entschied heute, dass Australien Bootsflüchtlinge nicht mehr in einem Lager auf der Insel Manus unterbringen darf. Das Vorgehen verstoße gegen das verfassungsmäßig garantierte Recht auf persönliche Freiheit.

Australien verfolgt den Ansatz, Bootsflüchtlinge von ihrer lebensgefährlichen Überfahrt abzuhalten, in dem sie keinen illegalen Migranten eine Niederlassungserlaubnis in Australien gewährt. Auch wenn die Umsetzung der Australier nicht unserem Verständnis vom Umgang mit Schutzsuchenden entspricht und zu Recht gerichtlich gestoppt wurde, ist es im Kern richtig, gegen illegale Migration vorzugehen. Wir müssen das Geschäft von Schleppern austrocknen, die Menschen für horrende Summen in untauglichen Booten in Lebensgefahr bringen, sie durch Wüsten führen oder in Laster sperren. Dabei dürfen wir aber nicht den falschen Weg der Abschottung einschlagen, den die Australier gewählt haben. Das Abschieben aller Schutzsuchenden ist falsch und keine Lösung.

Es ist der unkontrollierte Zustrom von Flüchtlingen, der letztes Jahr zu einer Überforderung und Konflikten zwischen den Ländern der sogenannten Balkanroute gesorgt hat. Unsere Gesetzgebung der letzten Monate, die falsche Anreize minimiert, ist der richtige Weg, um Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen wollen, abzuhalten. Wir müssen Kapazitäten für wirklich Schutzbedürftige schaffen und ein geordnetes Verfahren sicherstellen. Fehlende Akzeptanz für Flüchtlinge, die durch Aktionen scheinbar wohlmeinender Aktivisten verstärkt wird, führt sonst zu einer rigiden Asylpolitik wie der Australiens. Es ist an Europa zu zeigen, dass die Mitgliedstaaten ihre Verantwortung für Schutzberechtigte gemeinsam und verhältnismäßig ausüben können. Es ist weder möglich alle Menschen aufzunehmen, die zu uns kommen, noch richtig alle abzuweisen, wie es Australien tut.

Australien lässt generell keine Bootsflüchtlinge einreisen. Die Schutzsuchenden werden entweder in ihre Herkunftsländer zurückgebracht oder in Lagern außerhalb Australiens untergebracht. Selbst wenn ihr Asylantrag angenommen wird, dürfen sie nicht nach Australien kommen, sondern müssen in den Ländern bleiben.

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