Damit man sich zuhause weiter sicher fühlen kann

30. Juni 2017 | Innen und Recht

Eine Strafverschärfung und die Zurverfügungstellung von Vorratsdaten zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstahl hat diese Woche der Deutsche Bundestag beschlossen.

Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen, die das schon einmal in der eigenen Wohnung, dem eigenen Haus erleben mussten, traumatisch. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Lebensbereich. Er kann zu einer massiven Schädigung des Sicherheitsgefühls führen, an der die Betroffenen oft weit schwerer zu tragen haben als an den Kosten durch Beschädigung und Diebstahl. Deshalb begrüße ich sehr, wenn der Bundestag auf Betreiben von CDU/CSU den Strafrahmen heute deutlich verschärft. Für einen Einbruchdiebstahl in die dauerhaft genutzte Privatwohnung drohen künftig ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft. Ermittlungsbehörden dürfen künftig auch auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten nutzen, um Wohnungseinbruchdiebstahl noch effektiver zu bekämpfen. CDU und CSU sorgen dafür, dass man sich zuhause sicher fühlen kann.

 

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