Der verantwortungsvolle Mittelweg im Umgang mit Sterbebegleitung

2. Juli 2015 | Innen und Recht

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2015, in der 1. Lesung intensiv über die Gruppenanträge zum assistierten Suizid debattiert. Es liegen vier Entwürfe vor, die von fraktionsübergreifenden Gruppen eingebracht wurden. Gemeinsam mit weiteren Kollegen aus allen Fraktionen, haben wir einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vorgelegt.

Die Aggressivität von Organisationen, die den Tod auf Bestellung servieren, verlangt von uns als Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung, die dieser Entwicklung entschieden entgegen tritt. Wir wollen nicht in einer Gesellschaft leben, in der ältere und kranke Menschen, die ihr Leid als Last empfinden, zum Suizid verleitet werden, weil es das Angebot von geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe gibt.

Unser vorgelegter Gruppenantrag ändert nichts an der Straflosigkeit der Beihilfe zu m Suizid. Wir möchten ausschließlich die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unterbinden. Erfasst sind also nur diejenigen, die absichtlich und auf Wiederholung angelegt handeln, wobei es nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankommt.

Unser Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist ein „Weg der Mitte“, weil wir nur so wenig regeln möchten wie möglich, aber nur so viel wie nötig. Wir wollen keine eigene Regelung für Ärzte, denn sie handeln verantwortungsvoll mit dem Leben und nicht mit dem Tod.

Die heute vorgelegten Entwürfe sind unvereinbar miteinander und schließen sich gegenseitig aus: ein Totalverbot, für alle, die assistierten Suizid leisten, wie es der Kollege Sensburg fordert, kann nicht hingenommen werden, denn Angehörige, die meist in einer extremen Notsituation handeln, dürfen nicht kriminalisiert werden.

Ebenso wenig kann einem Arzt ein Katalog an die Hand gegeben werden, wie und wann er aktive Sterbehilfe leisten darf. Der Entwurf von Kollege Hintze will dem Arzt aufbürden, wann ein Leben lebensunwert ist. Dieser Entwurf ist damit der radikalste, denn er geht in die Richtung einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Er will noch nicht einmal die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe unterbinden. Das kommt einem gesellschaftlichen Dammbruch gleich.

Unser Antrag wird bereits von 210 Abgeordneten unterstützt. Zusammen mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung und dem Gesetzentwurf der Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung können wir lebensunwilligen Menschen ein Umfeld bieten, das ihnen ihre Ängste nimmt.

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