Die Union stärkt die Innere Sicherheit

27. April 2017 | Innen und Recht

Der Deutsche Bundestag beschließt heute mehrere Gesetze, mit denen wir die Innere Sicherheit in unserem Land stärken.

Die Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 hat deutlich gezeigt, dass CDU und CSU die Parteien der Inneren Sicherheit sind. Aber wir ruhen uns auf unseren Erfolgen nicht aus, sondern setzen uns weiter für die Sicherheit in unserem Land ein: Auf Drängen der Union werden Polizisten und andere Einsatzkräften vor gewalttätigen Übergriffen stärker geschützt. Lange Zeit sahen weder Minister Maas noch die SPD Handlungsbedarf, obwohl kaum ein Tag vergeht, an dem die Presse nicht über tätliche Angriffe auf Polizisten berichtet. Wir schulden denen, die tagtäglich den Kopf für uns alle hinhalten und unsere Sicherheit gewährleisten, den bestmöglichen Schutz. Mit dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften kommen wir diesem Ziel ein großes Stück näher.

Auf der Tagesordnung ist außerdem die Reform des BKA-Gesetzes. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT Systeme. IT-Systeme müssen auf der Höhe der Zeit sein, um den Wettlauf mit den Kriminellen zu gewinnen.

Mit dem Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten schaffen wir die Voraussetzung, um Fluggastdaten zur Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität zu nutzen. Dafür haben wir jahrelang auf EU-Ebene gekämpft. Erst die Terroranschläge in Frankreich haben die linken Parteien im Europäischen Parlament einlenken lassen.

Auch die Ausweitung des Maßregelrechtes bei extremistischen Straftätern, die heute verabschiedet wird, wäre ohne maßgebliche Initiative der Union nicht möglich gewesen. Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren, können im Anschluss an die Haft künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden.

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