EU darf sich nicht kleinreden

17. März 2016 | Innen und Recht

Die Europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich auf einen Entwurf einer Vereinbarung mit der Türkei geeinigt. In der Flüchtlingsfrage dürfen wir nicht den Fehler machen, uns auf einen Weg beschränken zu lassen. Die Türkei spielt eine wichtige Rolle, ihre Mitwirkung ist aber nicht alternativlos. Zu hohe Erwartungen stützen die Verhandlungsposition der Türkei und werden sicher nicht erfüllt werden. Die Möglichkeiten der EU und ihrer Mitgliedsstaaten selbst werden nicht genügend beleuchtet. Nationale Grenzkontrollen haben bereits starke Effekte gezeigt. Allerdings müssten sich endlich alle Mitgliedsstaaten solidarisch zeigen und an einem Strang ziehen. Dann würde das Gewicht der Türkei in der Flüchtlingsfrage weiter minimiert.

Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Flüchtlinge aus Griechenland, die die Türkei anbietet zurückzunehmen, wegen der mangelhaften Grenzkontrolle der Türkei überhaupt erst illegal nach Griechenland reisen konnten. Die Kosten für die Rückführung übernimmt trotzdem Europa.

Auch in der Frage der gewünschten Visaliberalisierung dürfen der Türkei keine Zugeständnisse auf Kosten der Sicherheit und der europäischen Werte gemacht werden. Die Reisepässe der Türkei entsprechen nach wie vor nicht den Sicherheitsstandards der EU. Der Umgang der Türkei mit Minderheiten wie den Kurden oder ihre Haltung zu Meinungs- und Pressefreiheit rechtfertigen keine Sonderbehandlung.

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