Familiennachzug weiter aussetzen

19. Januar 2018 | Innen und Recht

Diese Woche haben wir den Gesetzentwurf zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten beraten. Er sieht vor, dass der Familiennachzug in einem ersten Schritt weiterhin ausgesetzt bleibt. In einem zweiten Schritt werden wir bis Juli 2018 eine Neuordnung des Familiennachzugs beschließen.

Wir setzen hiermit das Sondierungsergebnis eins zu eins um. Für alle Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und Asylberechtigten bleibt – wie bislang auch – die Möglichkeit des Familiennachzugs bestehen. Personen, die individuell verfolgt werden, dürfen also ihre Familien nachholen. Alle anderen, die nicht individuell verfolgt werden, sondern einer allgemeinen abstrakten Gefahr entgehen möchten, haben dagegen ein geringeres Schutzniveau. Der Familiennachzug wird für diese Gruppe daher in Zukunft neu geregelt.

Mit der SPD haben wir uns in den Sondierungen hierzu auf einen vernünftigen Kompromiss geeinigt, der unsere Forderungen umsetzt: Der Familiennachzug erfolgt in Zukunft geordnet und gestaffelt und ist nur aus humanitären Gründen möglich. Die Gesamtzahl von tausend nachzugsberechtigten Personen im Monat stellt sicher, dass unsere Kommunen unter dem Familiennachzug nicht zusammenbrechen. Denn Integration kann nur gelingen, wenn der Nachzug geordnet abläuft und auf eine überschaubare Zahl begrenzt wird. Mit einem unbegrenzten und ungeregelten Nachzug, der unsere Aufnahme- und Integrationsmöglichkeiten überfordert, ist niemandem geholfen.

Um sicherzustellen, dass der Familiennachzug in Zukunft nicht mehr als illegale Zuwanderung missbraucht wird, werden wir den Nachzug an klare Vorgaben knüpfen: Ehen müssen vor der Flucht geschlossen worden sein und Betroffene dürfen weder Gefährder sein, noch Straftaten begangen haben.

Insgesamt konnten wir so unsere Ziele aus unserer Klausurtagung in Seeon gegenüber der SPD durchsetzen: Wir schließen aus, dass unter dem Deckmantel des Familiennachzugs eine illegale Einwanderung nach Deutschland erfolgt. Gleichzeitig kommen wir mit dem eingeschlagenen Weg unserer humanitären und verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz der Familien nach, ohne dabei Deutschland bei der Integration zu überfordern.

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