
Investitionen in Kitas
Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg frei für weitere Investitionen in die Kindertagesstätten. Bund und Ländern wollen gemeinsam 100.000 weitere Betreuungsplätze schaffen und zudem in die Verbesserung der Betreuungsqualität investieren. Bis zum Jahr 2020 gibt der Bund 1,1 Mrd. Euro.
Im Gegensatz zu bisherigen Förderprogrammen gelten die neuen Investitionen nicht nur für Plätze für unter Dreijährige, sondern für Kinder bis zum Schuleintritt. Es handelt sich damit bereits um das 4. Investitionsprogramm für zusätzliche Plätze in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern.
Mit Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“, das 2007 eingerichtet wurde, stehen 2017 226 Millionen Euro und in den Jahren bis 2020 jährlich 300 Millionen Euro für den Ausbau zur Verfügung. Länder, Kommunen und sonstige Träger haben zugleich einen Eigenanteil von mindestens 46 Prozent zu tragen. Grundsätzlich sind Ausbau und Erhalt von Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgabe von Ländern und Kommunen.
In diesem Jahr beträgt die Betreuungsquote von unter Dreijährigen 32,7 Prozent. Laut Umfragen liegt der Bedarf hingegen bei 43,2 Prozent.
Seit 2007 hat der Bund zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige Mittel in Höhe von 3,28 Mrd. Euro bereitgestellt.

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