IT-Sicherheit geht uns alle an

13. Juni 2015 | Innen und Recht

Der Angriff auf die IT-Infrastrukturen des Deutschen Bundestages hat gezeigt: Professionalität solcher Angriffe und die daraus resultierenden Schäden können schnell enorme Ausmaße annehmen. Es ist bei der bestehenden Bedrohungslage deshalb dringend notwendig, den gesamten Sachverstand der Bundesbehörden, wie beispielsweise des BSI, heranzuziehen, um unsere Infrastruktur und unsere Arbeitsfähigkeit zu schützen.

Unsere Gesellschaft ist heute mehr als jemals zuvor von technischen Systemen abhängig, zum Beispiel in der Energieversorgung, im Gesundheitswesen oder im Verkehr. Das heute im Bundestag verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz ist daher überfällige Grundlage für einen umfangreichen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen. Es stellt sicher, dass Angriffsmuster und -szenarien an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldet und aufgeklärt werden können. Hiervon werden alle Beteiligten, der Bund, die Länder, die Kommunen aber auch die Wirtschaft profitieren. Sie erhalten im Rücklauf des neu einzurichtenden Meldesystems Informationen wie sie sich in Zukunft vor vergleichbaren Angriffen schützen können.

Gleichzeitig bietet das Gesetz die Basis für das Schaffen verbindlicher, branchenüblicher, dem Stand der Technik entsprechender Sicherheitsstandards. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz auch Mitwirkungspflichten für Softwarehersteller aufgetretene Sicherheitslücken zeitnah zu schließen. Deutschland ist damit wieder einmal Vorreiter beim Thema IT-Sicherheit.

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