Keine Gelder für Verfassungsfeinde

18. April 2018 | Innen und Recht

Anfang Februar beschlossen die Bundesländer einstimmig, ein Verfahren zum Ausschluss der verfassungsfeindlichen NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung einzuleiten.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Partei handelt. Ihr Handeln kann nicht weiter mit Steuergeldern subventioniert werden. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sollten gemeinsam einen Antrag auf Ausschluss der NPD von staatlicher Finanzierung stellen. Das würde ein deutliches Signal setzen, dass unsere Demokratie eine wehrhafte Demokratie ist, die Verfassungsfeinden, egal ob von rechts oder links, den Boden entzieht. Es wäre ein Signal, dass wir Rechtsextremismus geschlossen entgegenstehen.

Die NPD, die Grundrechte und unsere demokratischen Grundwerte missachtet, fremdenfeindliches und gewalttätiges Gedankengut fördert, hat in unserem Land keinen Platz. Es war richtig, dass ein Parteienverbot als Ultima Ratio bei ernsthaften Bedrohungen für die NPD nicht notwendig war. Sie ist Gott sei Dank keine ernsthafte Bedrohung. Dennoch muss ihr unausweichlicher Untergang nicht durch Steuergelder gebremst werden.

 

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