Kinderehen rigoros verbieten
Heute berät der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Verbot von Kinderehen in erster Lesung.
„Seit dem Sommer letzten Jahres hat sich die Union dafür eingesetzt, dem unhaltbaren Zustand Einhalt zu gebieten, dass in unserem Land über 1.600 Minderjährige in einer Ehe leben müssen.Grundlage für eine Ehe muss die freie Entscheidung mündiger Bürger sein und kein Zwang durch tradierte Vorstellungen der Verwandten. Kinder gehören in die Schule und sollten sich frei entfalten und eine Zukunft planen können, nicht selbst Kinder bekommen. Das gilt insbesondere für junge Mädchen unter 16 Jahren. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass sie ohne langwierige Verfahren sofort von ihren ehelichen Verpflichtungen freigestellt werden und Kind sein dürfen. Denn Ehen mit Kindern unter 16 Jahren sollen in Zukunft ohne Wenn und Aber nichtig sein.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ehen mit unter 16-Jährigen nichtig sind. Eine geschlossene Ehe ist aufhebbar, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr bereits vollendet hatte, aber noch nicht volljährig war.
Das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht soll ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts
Der Bundestag beriet den von der Bundesregierung...
Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes berücksichtigen CSU-Anliegen
Mit dem Anstoß der Debatte zur sog....
Integration wird belohnt
Der von Bundesregierung beschlossene...
Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags zum Thema Sterbebegleitung
Hier sehen Sie meine Rede am 13. November 2014...
Sexualstrafrecht
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen...
Positionspapier: „Begleiten statt Beenden: Schutz der Würde am Ende des Lebens“
Positionspapier von Claudia Lücking-Michel MdB...
Syndikusanwälte
Die Urteile des Bundessozialgerichts aus dem...
Mietpreisbremse
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich...
KLONBEITRAG
funzt Weitere Beiträge zu dieser...







