Für die Vorratsdatenspeicherung

18. März 2015 | Innen und Recht

Die aktuelle Stunde zur Vorratsdatenspeicherung im Deutschen Bundestag zeigte deutlich, dass die Argumente für diese deutlich überwiegen.

Richtig ist, dass die zeitlich begrenzte Speicherung von Telekommunikationsdaten verfassungsgemäß geregelt werden muss. Sie ist aber nicht wie behauptet grundsätzlich verfassungswidrig. Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat sie grundsätzlich für verfassungskonform erklärt.

Sicher ist, dass die Vorratsdatenspeicherung dringend erforderlich ist, um terroristische Netzwerke und Strukturen zu identifizieren. Gerade im Hinblick auf die momentane Sicherheitslage können wir nicht auf ein so wirksames Instrument zum Schutz der Bevölkerung verzichten.

Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Edathy Untersuchungsausschuss zeigen eindeutig, dass im Kampf gegen Kinderpornographie die Vorratsdatenspeicherung den Datenverlust, den die ermittelnden Beamten beklagen, verhindern könnte. Bisher verliert sich die Datenspur bereits nach spätestens drei Tagen.

Es bestünde auch nicht die Gefahr eines gläsernen Bürgers, denn die Belange des Datenschutzes müssen in jedem Fall gewahrt bleiben. Ein Zugriff auf die Daten soll nur bei schweren Straftaten und großen Gefahren für Leib und Leben nach einer richterlichen Anordnung erfolgen. Eine Speicherung soll national erfolgen.

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