Staatsangehörigkeit ist ein Bekenntnis

24. April 2015 | Innen und Recht

Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts gehen an die Wurzeln des Staates. Die Debatte über das ius soli ist im Grunde schon eine geschichtliche Debatte, die wir hier in Deutschland führen, und wir führen sie auch nicht zum ersten Mal. Wir haben in der Vergangenheit bereits die Optionsregelung so weit angepasst, dass man deutlich sagen kann: Die Zerrissenheit bei der Abstimmung, durch die junge Menschen erkennbar auch gelitten haben, existiert nicht mehr.

Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass man sich auf der einen Seite mit Stolz zu seinen Wurzeln bekennen und auf der anderen Seite trotzdem als Bürger am Aufbau und an der Integrität eines Landes teilnehmen kann. Das ist möglich, setzt aber vor allem das Bekenntnis voraus: Ich bin bereit, meinen Teil beizutragen und mich auf einen solchen Prozess der Integration auch wirklich einzulassen.

Das heißt natürlich, dass es bestimmte Voraussetzungen geben muss. Ich denke nicht nur an die Voraussetzung der Geburt in diesem Land, sondern es muss auch um die Dauer gehen, wie lange man an dieser Gesellschaft teilnimmt. Außerdem geht es um die Institutionen. Ich denke zum Beispiel daran, dass man der Schulpflicht nachgekommen sein muss.

Das alles haben wir getan. Wer das verkennt, tut dies nicht aus Realitätsnähe, sondern aus ideologischen Gründen.

Letztendlich bleibt es dabei: Die Einbürgerung ist ein Akt, der am Ende eines erfolgreiches Prozesses steht, eines Prozesses, der mit dem Bekenntnis zu diesem Staat, zu seiner Gesellschaft und zu seinen Zielen und Grundwerten beginnt. Dieser Akt kann nicht am Anfang stehen.

In Europa gibt es die unterschiedlichsten Modelle des Abstammungs- und Staatsangehörigkeitsrechts. Es ist hier möglich, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Polen, Schweden und das gesamte Baltikum, wo es genau so geregelt ist, wie wir uns das in Deutschland auch tatsächlich vorstellen, einmal in einem Atemzug zu nennen. 

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