Korruption im Gesundheitswesen wird bekämpft

29. Juli 2015 | Innen und Recht

Niedergelassenen Ärzte, die sich bestechen lassen, drohen künftig harte Strafen, denn die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Korruption beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und gefährdet das schützenswerte Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Bislang machten sich bei Bestechung nur angestellte Ärzte strafbar, bei niedergelassenen Medizinern gab es hingegen eine Gesetzeslücke.

Mit dem Gesetzentwurf wird nun endlich diese bestehende Strafbarkeitslücke geschlossen. Der Gesetzentwurf sieht neue Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor. Nachdem die Sozialdemokraten in der vergangenen Legislaturperiode eine gesetzliche Lösung im Bundesrat noch blockiert hatten, konnte im Koalitionsvertrag eine entsprechende Verabredung getroffen werden, die nun umgesetzt wird. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen im SGB V, durch die insbesondere ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaften etabliert werden soll.

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