Mehr Schutz für Polizei und Rettungskräfte

6. April 2017 | Wahlkreis

Polizei und Mitarbeiter von Hilfsdiensten besser zu schützen, ist Ziel einer wichtigen Änderung des Strafgesetzbuches, die gerade in Berlin diskutiert wird. In meiner Wahlkreiswoche wurde ich zum Themenabend des CSU-Ortsverbandes Harburg in der gleichnamigen Burg in Nordschwaben eingeladen. Dort durfte ich über den aktuellen Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften referieren. 

Wir treffen auf eine Art und Intensität von Gewalt und Brutalität, die man bisher nicht gekannt hat. Anpöbeln und Beleidigen von Polizisten ist keine Ausnahme mehr. Diese Beobachtungen machen auch immer mehr die Mitarbeiter von Feuerwehren und Rotem Kreuz bei Rettungseinsätzen. Im Jahr 2015 gab es mehr als 64.000 Übergriffe allein auf Polizisten – das sind mehr als 170 Angriffe pro Tag! Deshalb muss gelten: Wer einen Polizisten angreift, greift uns alle an. Und wer für Sicherheit und Ordnung sorgt und dabei Tag für Tag den Kopf hinhält und mindestens seine Gesundheit riskiert, muss den starken und nachhaltigen Schutz seines Dienstherrn haben.

Mit dieser langjährigen Unionsforderung haben wir uns nun gegenüber der SPD durchgesetzt, die dieses Gesetz lange hinausgezögert hat. Der tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte wird nun ein selbständiger Straftatbestand mit verschärftem Strafrahmen. Auch können Täter nun schon für Angriffe bei einfachen Diensthandlungen der Beamten wie Streifenfahrten und Unfallaufnahmen hart bestraft werden. Vorher war dies nur bei sog. Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen möglich.

Mit ein Grund für die Verschärfung des Gesetzes liegt auch darin, dass nach der bisherigen Handhabung Anzeigen und Ermittlungen oft im Sande verlaufen und Verfahren eingestellt werden. Oftmals machen der einzelne Polizist oder Rettungsdienstmitarbeiter die Erfahrung, dass sie auf eine eigene Anzeige angewiesen sind und oft keine Strafe erreichbar sei. Diesen Zustand wollen wir abstellen.

Die Sicherheitsstandards in Bayern sind hoch, das Personal der Polizei wird verstärkt und eine bessere Ausrüstung wie z.B. Body-Cams gewährleisten eine bessere Dokumentation von Zwischenfällen. Aber auch die hemmende und abschreckende Wirkung dieser Kameras wie bei der verstärkten Video-Überwachung sind von Gewicht. In Bayern gibt es keine No-Go-Areas in den Großstädten. Diese Lage ist aber leider längst nicht in allen Bundesländern so, dort gibt es viel Besserungsbedarf. Ich bin zuversichtlich, dass die Gesetzesänderung noch in dieser Amtsperiode des Bundestages verabschiedet werden kann.

Die Diskussion auf dem Themenabend drehte sich hauptsächlich um die Frage, ob weitere Betroffene, wie z.B. Ärzte und Mitarbeiter von Notaufnahmen in Kliniken mit in die Neuregelung zur Strafverschärfung einbezogen werden könnten. Dies halte ich grundsätzlich für möglich. Er sei jedoch darauf verwiesen, dass hier auch immer auf die Aufgabe einer Klinik und ihrer besonderen Arbeitserfordernisse Rücksicht genommen werden muss.

Mein herzlicher Dank gilt den Veranstaltern der CSU Harburg unter ihrem Vorsitzenden Wolfgang Stolz, dem Arbeitskreis Polizei der CSU mit dem Vorsitzenden Udo Dreher und den vielen Vertretern von Polizei, Feuerwehren, Rettungsdiensten, die der Einladung gefolgt waren. Mit anwesend waren auch der Kreisvorsitzende der CSU für Donau-Ries, Ulrich Lange MdB, der Landtagsabgeordnete Fackler (Donauwörth), der stellvertretende Landrat Reinhold Bittner und Bürgermeister Wolfgang Kilian. 

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