Mietpreisbremse

23. September 2014 | Innen und Recht

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich über die Grundzüge eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes geeinigt.

Die Einigung setzt die bereits im Koalitionsvertrag zur Einführung einer Mietpreisbremse getroffenen Vereinbarungen um. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat dabei einmal mehr Wort gehalten. Die Mietpreisbremse kommt in befristeter Form für Wohnungsmärkte mit einer nachgewiesenen angespannten Lage sowie in Verbindung mit weiteren örtlichen Maßnahmen, die für ein größeres Angebot an Wohnungen sorgen.

Darüber hinaus war es uns besonders wichtig, dass es auch weiterhin private Impulse für mehr Wohnraum in Deutschland geben kann. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen vom Anwendungsbereich der Mietpreisbremse ausgenommen bleiben.

Mit der Mietpreisbremse schützen wir somit nicht nur die Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mietpreisforderungen, sondern behalten gleichzeitig die allgemeine Entwicklung des Wohnungsmarktes in ländlichen Gebieten, aber auch in Ballungsräumen im Blick.

Die Ressortabstimmung der Bundesregierung zum Referentenentwurf eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes kann aufgrund der heutigen Einigung abgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Mietpreisbremse im kommenden Jahr in Kraft treten kann.

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