Musterfeststellungsklage
Mit der Musterfeststellungsklage plant die Große Koalition die Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche Art und Weise geschädigt worden ist, wird so eine effektive Rechtsdurchsetzung möglich und verhindert, dass die Rechtsdurchsetzung an hohen Beweis- und Prozesskosten und ungewissem Verfahrensausgang scheitert. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild darf dabei aber nicht entstehen.
CDU und CSU wollen deshalb sicherstellen, dass nur besonders qualifizierte Verbraucherschutzorganisationen exklusiv mit der Klagebefugnis beauftragt werden, um Missbrauch zu verhindern. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit insbesondere etwaige Ansprüche aus dem Kauf von Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2015 nicht Ende 2018 verjähren.
Auch die Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. die Entschädigung für Flugverspätungen, wollen wir verbessern.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Asylpaket II – nicht auf Katastrophen warten
Die Verabschiedung des zweiten Asylpaketes ist...
Michael Frieser zu Gast im Deutschlandfunk „Zur Diskussion“
Aufzeichnung der Sendung "Zur Diskussion" im...
Sexual assaults in Germany cause a debate over refugees
On New Year's Eve 80 women reported sexual...
Österreich beschließt Obergrenzen – Verzögerungen nicht länger hinnehmbar
Die österreichische Regierung will die Aufnahme...
Deutschlandfunk Interview: „Ich will gar nicht von einer Verschärfung reden“
Michael Frieser im Gespräch mit Martin Zagatta...
Kölner Übergriffe dürfen nicht toleriert oder kleingeredet werden
Diese widerwärtigen Übergriffe und sexuellen...
Deutschland attraktives Ziel für Fachkräfte und Hochqualifizierte
In der momentanen Situation vergessen wir oft,...
Rechtssicherheit für Syndizi
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur...
Der Streit ist zu Ende
Auf dem Karlsruher CDU-Bundesparteitag definiert...








