Bargeld muss als Alternative bleiben

12. Februar 2016 | Innen und Recht

Die Bundesregierung erwägt ein Verbot von Bargeldzahlungen über 5.000 Euro. Ziel sei es, das organisierte Verbrechen und die Schwarzarbeit besser einzudämmen. Auch würde die Terrorismusfinanzierung dadurch schwieriger.

Seit Jahresbeginn sind Bankkunden besonders gefordert. Sie sollen bei jeder Überweisung einen 27-stelligen IBAN-Code parat haben. Viele Bürger befürchten, dass der Plan, Barzahlungen ab 5.000 € zu verbieten, der erste Schritt ist, ihnen jetzt auch noch das Bargeld komplett wegzunehmen.

Das halte ich nicht für sinnvoll. Unsere Verfassung schützt die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie. Es muss gerade im Zeitalter der steigenden Computerkriminalität weiter eine Alternative zum Bezahlen geben. Die Frage ist auch, ob eine gesetzliche Bargeldobergrenze und die damit einhergehende Verpflichtung elektronische Zahlungsmittel zu nutzen, tatsächlich Schwarzarbeit und Geldwäsche erschweren wird.

Die Finanzwege von kriminellen und terroristischen Organisationen sind nicht mehr von Bargeldkoffern abhängig. Auch Geldwäsche erfolgt im 21. Jahrhundert bereits bargeldlos. Viele der unerlaubten Zahlungen wie etwa bei der Schwarzarbeit, die die Volkswirtschaft erheblich schädigen, finden weit unterhalb der geplanten Grenze statt und würden dadurch ebenfalls nicht verhindert werden. Dass sich der gewünschte Nutzen einer Bargeldgrenze einstellt, ist fraglich. 

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